Das Förderprogramm „Energieeffizientes Bauen“ wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum 1. April diesen Jahres verlängert und um den neuen Förderstandard Effizienzhaus 40 Plus ergänzt. Dieser entspricht den Anforderungen des Effizienzhaus 40 und verfügt über ergänzende Aspekte wie eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien, einem stationären Batteriespeichersystem, einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und einer Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch. Pro Wohneinheit wird der Förderhöchstbetrag von 50.000 auf 100.000 Euro angehoben. Bei Erreichen des neuen Standards 40 Plus ist ein Tilgungszuschuss in Höhe von 15 % der Darlehenssumme vorgesehen, maximal also 15.000 Euro pro Wohneinheit. Für die Planung und Installation der für das neue Effizienzhaus 40 Plus geforderten strombasierten Systeme, sollten sich Bauherren an das qualifizierte Elektrohandwerk wenden. Den richtigen Innungsfachbetrieb in der Nähe finden Interessierte unter www.elektrofachbetriebe.org. Die seit 2009 bestehende Förderung des Effizienzhaus 70 wird nicht weiter fortgesetzt, da es durch die höheren Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2016 nahezu den gesetzlichen Mindeststandards bei Wohnungsgebäuden entspricht. Weitere Informationen zu den Effizienzhausstandards gibt es hier:www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Das-KfW-Effizienzhaus.