BGVA A3
Unfälle durch defekte elektrische Geräte können wirtschaftliche aber insbesondere auch gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Als Unternehmer ist man für diese Schäden haftbar zu machen, wenn es um Elektrogeräte im Betrieb geht. Allerdings kann eine Prüfung der Geräte den Unternehmer von der Haftung durch Unfälle, die auf defekte Elektrogeräte zurückzuführen sind, entlasten. So schließen Berufsgenossenschaften z.B. eine Haftung aus, wenn Personen durch ein ungeprüftes Gerät zu Schaden oder gar zu Tode kommen.
Wie und was geprüft wird, schreibt Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) vor. So werden Unternehmer verpflichtet, Sorge zu tragen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Ob fest installierte elektrische Anlagen oder bewegliche Elektrogeräte – als zertifizierter Prüfungsbetrieb führen wir diese Prüfungen bei Ihnen vor Ort durch.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zur Durchführung haben oder eine Angebot wünschen.